Unser Anspruch als Steuerberater
Ihr Erfolg als Mandant

  • Lösungsorientierte, proaktive und ganzheitliche Steuerberatung
  • Höchste Zuverlässigkeit und Kompetenz
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Persönliche Kommunikation und kurze Reaktionszeiten

Für Fragen rund um Ihre Steuerberatung durch unsere Kanzlei in Würzburg und München nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Dafür steht unsere Steuerberatung an den Standorten München und Würzburg

Wir bieten innovative und vorausschauende Steuerberatung mit vollem Fokus auf den Mandanten. Unsere Steuerberater haben dabei konsequent die wirtschaftlichen und persönlichen Ziele der Mandanten im Blick und beraten mit langjähriger Erfahrung, hohem fachlichem Know-how und unter Einsatz fortschrittlicher und digitaler Lösungen.

Erfolgreiche Steuerberatung bedeutet für uns, dass wir unsere Mandanten bestmöglich bei Ihren Vorhaben begleiten – steuerlich, wirtschaftlich sowie persönlich. Wir beraten selbstverständlich über die Grenzen unserer Standorte in München und Würzburg hinaus deutschlandweit sowie im internationalen Kontext.

  • Über 35 Jahre am Markt
  • Innovative und digitale Lösungen
  • Steuerberatung in München und Würzburg
  • Höchste Mandantenzufriedenheit

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Einige unserer Spezialgebiete

Erben, Schenken, Vermögen übertragen

Umfassende steuerliche Beratung zur Vermögensnachfolge und den Möglichkeiten der Steueroptimierung

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Holdingstrukturen, Holdinggesellschaften

Wir beraten wann Holdingstrukturen Sinn machen und begleiten bei der Etablierung und steuerlichen Betreuung

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Besteuerung von Immobilien

Umfassenden Steuerberatung zu steueroptimierten Investitionen in Immobilienvermögen

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Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf

Steuerberatung zum Kauf und Verkauf von Unternehmen mit Beratung zur Steueroptimierung

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Familiengesellschaften, Vermögensübertragungen

Steuerberatung zum Erhalt von Vermögen und steueroptimierten Vermögensübertragungen

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Digitale Buchführung und E-Commerce

Wir bieten digitale Buchführung und Steuerberatung für den E-Commerce

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Tax advisory for foreign investors

We offer tax advisory for inbound investments and foreign investors

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Beiträge zu Gründung, Steuern und Unternehmen

Aktuelle Steuerinformationen März/April 2024

Aktuelle Steuerinformationen März/April 2024

Nachfolgend haben wir in dieser Ausgabe wieder Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammengestellt. Diese Mandanten-Information beruht auf dem Stand 01.01.2024   Themen dieser Ausgabe  Grunderwerbsteuerbefreiung bei Personengesellschaften...

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Aktuelle Steuerinformationen März/April 2024

Befreiung von der Abführung von Kapitalertragsteuer

Bei der Gewinnausschüttung einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft fällt eine Kapitalertragsteuer von 25 % an. Wenn die Muttergesellschaft eine Kapitalgesellschaft oder eine andere Körperschaft ist, dann müsste sie auf diese Dividende im Grunde nur eine Körperschaftsteuer von 0,75 % entrichten. Also kommt es durch die Besteuerung an der Quelle, die die Kapitalertragsteuer darstellt, insgesamt zu einer Überzahlung der Steuer. Die Erstattung kann unter Umständen eine ganze Zeit lang dauern. Es gibt mit einem Antrag für sogenannte Dauerüberzahler die Möglichkeit gemäß § 44a Abs. 5 EStG das Einbehalten der Kapitalertragsteuer durch die Tochtergesellschaft zu vermeiden.

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Aktuelle Steuerinformationen März/April 2024

Aktuelle Steuerinformationen Januar/Februar 2024

Nachfolgend haben wir in dieser Ausgabe wieder Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammengestellt. Diese Mandanten-Information beruht auf dem Stand 01.01.2024   Themen dieser Ausgabe  Umsatzsteuerliche Vereinnahmung eines Entgelts bei...

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