Den richtigen Partner

an der Seite haben

 

Steuerberatung für Privatpersonen

Sie suchen professionelle Steuerberatung und damit einhergehende Entlastung rund um die komplexen Themen Steuern und Finanzen? Ihr Ziel ist es Ihre Steuererklärung und Vermögensplanung so optimal wie möglich zu gestalten?

Dann sind wir für Sie genau der richtige Partner – denn wir sprechen Ihre Sprache und verstehen gleichzeitig das komplexe Steuersystem sowie die Welt der Finanz- und Vermögensplanung.

Steuerberatung verstehen wir nicht als ein Instrument der Vergangenheitsbewältigung und Beratung von einzelnen Vorhaben. Für uns ist Steuerberatung in hoher Qualität unmittelbar verknüpft mit einer umfassenden, proaktiven und auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Beratung bezüglich Erfolg, Vermögen und Finanzen.

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an 089 – 92 32 99 60 oder schreiben Sie uns info@kess-partner.de

Unsere Leistungen im Bereich Steuerberatung für Privatpersonen

Steuerberatung und Steuererklärungen

Unser Ziel als Steuerberater ist, dass Sie als unser Mandant nur so viel Steuern zahlen, wie absolut notwendig. Dabei spielt es keine Rolle wie hoch Ihr Einkommen ist oder aus wie vielen Quellen Sie Einkünfte erzielen – in jeder Steuererklärung gibt es Optimierungspotenzial.

 Eine Auswahl unserer Leistungen

  • Erstellung von Steuererklärungen und Prüfung von Steuerbescheiden
  • Vertretung vor dem Finanzamt und bei Finanzgerichten
  • Beratung zu grenzübergreifenden steuerlichen Themen: Besteuerung von Vermögen im Ausland, Besteuerung von Vergütungen im Ausland bzw. aus dem Ausland, Wegzug aus Deutschland etc.
  • Beratung zu Selbstanzeigen bzw. Nacherklärungen von Einkünften sowie deren Erstellung

 

Ihre Vorteile durch die professionelle Erstellung Ihrer Steuererklärung

  • Sie profitieren von unserem Fachwissen sowie unserer langjährigen Erfahrung- Sie erhalten somit optimierte Steuererklärungen zum jeweils aktuellen Rechtsstand
  • Sie nutzen steuerliche Wahlrechte (z.B. bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften) optimal aus
  • Sie ersparen sich finanzielle Einbußen durch zu viel gezahlte Steuern

Vermögensplanung und Vermögensoptimierung

Durch die Erstellung Ihrer privaten Steuererklärung haben wir als Steuerberater bereits einen guten Überblick über Ihre finanzielle Situation gewonnen und können diesen ideal nutzen, um Sie auch in Bezug auf Ihre Finanz- und Vermögensplanung zu beraten. Neben der Steueroptimierung und der Erstellung Ihrer Steuererklärung stehen wir Ihnen als Steuerberater daher auch bei privaten Investitions- und Finanzierungsentscheidungen mit unserem Fachwissen zur Seite.

 

Dabei beraten wir Sie zu folgenden Themen

  • Finanzplanung
  • Vermögensanalyse und -planung
  • Vorsorgecheck
  • Beratung bei Investitionen in Immobilienvermögen

Steuerberatung zu Vermögensübertragungen (Erben, Schenken)

Das Familienvermögen an die nächste Generation zu übertragen, dabei nach Möglichkeit Steuern zu sparen und all das im Konsens mit den Familienmitgliedern zu erreichen, ist eine Herausforderung, bei deren Bewältigung wir Sie gerne unterstützen.

  • Analyse bereits bestehender Nachlassregelungen
  • Aufnahme und (steuerliche) Bewertung des vorhandenen Vermögens inklusive Immobilien- und Betriebsvermögen
  • Steuerliche Optimierung der Vermögensstruktur in Hinblick auf zukünftig zu zahlende Erbschaftsteuer
  • Steuerliche Optimierung von Vermögensübertragungen zu Lebzeiten (Schenkungen)
  • Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
  • Steuervermeidungsmaßnahmen im Erbfall (Ausschlagung, Pflichtteilsgeltendmachung etc.)
  • Beratung bei internationalen Erbfällen (Vermögen mit Auslandsbezug)
  • Vertretung bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
  • Gründung und Betreuung von Stiftungen als Gestaltungsmittel der Vermögensnachfolge
  • Gründung und Betreuung von Familiengesellschaften z.B. zur Sicherung von Vermögen
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassverwaltung
  • Beratung im Rahmen der Unternehmensnachfolge

Für mehr Informationen unserer Leistungen  zu Erben, Schenken, Vermögen übertragen … 

Gehen Sie die steueroptimierte Übertragung Ihres Vermögens rechtzeitig an, um unnötige Steuerlasten zu vermeiden!

Einige unserer Spezialgebiete

Erben, Schenken, Vermögen übertragen

Umfassende steuerliche Beratung zur Vermögensnachfolge und den Möglichkeiten der Steueroptimierung

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Holdingstrukturen, Holdinggesellschaften

Wir beraten wann Holdingstrukturen Sinn machen und begleiten bei der Etablierung und steuerlichen Betreuung

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Besteuerung von Immobilien

Umfassenden Steuerberatung zu steueroptimierten Investitionen in Immobilienvermögen

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Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf

Steuerberatung zum Kauf und Verkauf von Unternehmen mit Beratung zur Steueroptimierung

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Familiengesellschaften, Vermögensübertragungen

Steuerberatung zum Erhalt von Vermögen und steueroptimierten Vermögensübertragungen

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Digitale Buchführung und E-Commerce

Wir bieten digitale Buchführung und Steuerberatung für den E-Commerce

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Tax advisory for foreign investors

We offer tax advisory for inbound investments and foreign investors

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Beiträge zu Gründung, Steuern und Unternehmen

Aktuelle Steuerinformationen März/April 2024

Aktuelle Steuerinformationen März/April 2024

Nachfolgend haben wir in dieser Ausgabe wieder Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammengestellt. Diese Mandanten-Information beruht auf dem Stand 01.01.2024   Themen dieser Ausgabe  Grunderwerbsteuerbefreiung bei Personengesellschaften...

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Aktuelle Steuerinformationen März/April 2024

Befreiung von der Abführung von Kapitalertragsteuer

Bei der Gewinnausschüttung einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft fällt eine Kapitalertragsteuer von 25 % an. Wenn die Muttergesellschaft eine Kapitalgesellschaft oder eine andere Körperschaft ist, dann müsste sie auf diese Dividende im Grunde nur eine Körperschaftsteuer von 0,75 % entrichten. Also kommt es durch die Besteuerung an der Quelle, die die Kapitalertragsteuer darstellt, insgesamt zu einer Überzahlung der Steuer. Die Erstattung kann unter Umständen eine ganze Zeit lang dauern. Es gibt mit einem Antrag für sogenannte Dauerüberzahler die Möglichkeit gemäß § 44a Abs. 5 EStG das Einbehalten der Kapitalertragsteuer durch die Tochtergesellschaft zu vermeiden.

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Aktuelle Steuerinformationen März/April 2024

Aktuelle Steuerinformationen Januar/Februar 2024

Nachfolgend haben wir in dieser Ausgabe wieder Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammengestellt. Diese Mandanten-Information beruht auf dem Stand 01.01.2024   Themen dieser Ausgabe  Umsatzsteuerliche Vereinnahmung eines Entgelts bei...

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Beratung gewünscht? Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an 089 – 92 32 99 60 oder schreiben Sie uns info@kess-partner.de

Fragen? Rufen Sie uns an: 089 – 92 32 99 60.