Die Grundsteuerreform

Änderungen bei der Grundsteuer ab dem Jahr 2022

Zum 1.1.2025 werden die neuen Grundsteuerregelungen in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert, wie man ihn bisher kennt, als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Alle rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes in Deutschland sind in diesem Zuge neu zu bewerten. Damit sind sämtliche Grundbesitzer und auch Eigentumswohnungen betroffen. Künftig wird es je nach Bundesland eigene Bewertungsverfahren geben. Es können sich damit für Ihren Grundbesitz in verschiedenen Bundesländern verschiedene Werte und Grundsteuerbelastungen ergeben.

Was ist für die Ermittlung der Grundsteuer zu tun?

In einer Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 sind neue Grundsteuerwerte festzustellen, die der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zugrunde gelegt werden.

Die gute Nachricht: Grundstückseigentümer müssen nicht bereits zum 1.1.2022 aktiv werden. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Eine individuelle Aufforderung an alle Grundbesitzer zur Erklärungsabgabe wird es also nicht geben.

Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 1.7.2022 über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31.10.2022.

Wie wird die neue Grundsteuer festgesetzt?

Anhand der Angaben in der Grundsteuererklärung berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert und stellt einen Grundsteuerwertbescheid aus. Außerdem berechnet das Finanzamt anhand einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und stellt einen Grundsteuermessbescheid aus. Anhand der übermittelten Daten ermittelt dann abschließend die Stadt beziehungsweise Gemeinde die zu zahlende Grundsteuer. Das formelle Verfahren hat sich demnach nicht verändert. Durch die Neufeststellungen und bundesweiten Neubewertungen ist aber eine sorgsame Prüfung der Bescheide ratsam.

Keß & Partner  unterstützt Sie als Steuerberater aus München und Würzburg bei der Vorbereitung und der Abgabe der Feststellungserklärung für Ihre Immobilie im Jahr 2022.

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an 089 – 92 32 99 60 oder schreiben Sie uns info@kess-partner.de

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