Unternehmenssteuerrecht

 

Steuerberatung für Kapitalgesellschaften

Steuerberatung für Unternehmen

Die Besteuerung von Unternehmen unterliegt besonders häufigen und weitreichenden Veränderungen und ist erfordert damit besondere Erfahrung in der Steuerberatung und tagesaktuelles Wissen hinsichtlich des steuerrechtlichen Umfelds.

Unsere Steuerberater beraten Unternehmen, Unternehmensgruppen und Konzerne bei ihren Besteuerungsfragen. Wir erarbeiten Gestaltungsalternativen zur steuerlichen Optimierung und zeigen Handlungsempfehlungen auf. Unser Ziel ist anstehende Gesetzesänderungen frühzeitig in Rahmen unserer Steuerberatung zu berücksichtigen und pro aktiv an unsere Mandanten heranzutreten. Durch die Entwicklung von Lösungen zu aktuellen Steuerfragen profitieren Mandaten von unserem Spezialwissen.

Steuerberatung für Kapitalgesellschaften

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: „GmbH“) ist die am häufigsten gewählte Rechtsform im deutschen Gesellschaftsrecht. Wesentliche Vorteile der GmbH sind ihrer Haftungsbeschränkung und ihre besonderen steuerlichen Privilegien. Nachteile der GmbH sind die formalen Gründungsvoraussetzungen und das aufwändige Liquidationsverfahren. Dadurch, dass die GmbH als Kapitalgesellschaft ein eigenes Steuersubjekt ist, haben Gesellschafter und Geschäftsführer viele steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Unsere Steuerberater informieren Sie über Ihre Möglichkeiten Ihre Kapitalgesellschaft bzw. das gesamte Firmenkonstrukt unter Einbezug von Kapitalgesellschaften steuerlich optimal aufzustellen. Je nach individuell sinnvoller Konstellation, können hierdurch deutliche Steuerreduzierungen erreicht werden bei gleichzeitiger Haftungsreduzierung und Vermögensaufbau. Steuer deutlich reduziert werden. Wir informieren unsere Mandanten als Steuerberater fortlaufend zu den wichtigsten Informationen zur laufenden Besteuerung und aktuellen Gestaltungsmodellen.

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an 089 – 92 32 99 60 oder schreiben Sie uns info@kess-partner.de

Leistungen im Bereich Steuerberatung für Kapitalgesellschaften

Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen

  • Bilanz & GuV sowie Anhang
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Körperschaftsteuererklärung (GmbH & AG)
  • Gewerbesteuererklärung
  • Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen (Personengesellschaften)
  • Umsatzsteuerjahreserklärung
  • Offenlegung/Hinterlegung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger

Steuerberatung und Steuergestaltung

  • Renditeplanung
  • Projektfinanzierung
  • Steuerrechtliche Konzeption von Objektgesellschaften
  • Vorbereitung und Begleitung von Kauf- und Verkaufsprozessen
  • Prüfung von Kauf- und Verkaufsverträgen sowie Immobiliengutachten
  • Steuerliche Optimierung der Struktur und Entwicklung von Immobilienbeständen
  • Gewerblicher Grundstückshandel

Finanzbuchführung, Digitale Buchführung

  • Einrichtung der Buchhaltung
  • monatliche bzw. quartalsweise Führung der Finanzbuchhaltung
  • laufende Führung der Anlagenbuchhaltung inkl. unterjähriger Buchung der Abschreibungen
  • Erstellung von Summen- und Saldenliste sowie betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • Auswertung offener Kunden- und Lieferantenrechnungen (OPOS-Listen)
  • Prüfung formaler Richtigkeit von Rechnungen
  • Erstellung und Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen

 

Selbstverständlich führen wir den Beleg- und Informationsaustausch auf Wunsch völlig digital aus und nutzen sämtliche Schnittstellen zu Ihren Vorsystemen. Für mehr Informationen hierzu ….

Lohnbuchhaltung

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen als PDF-Dateien
  • Elektronische Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Elektronische Übermittlung der Beitragsnachweise an die Krankenkassen
  • Führung von Jahreslohnkonten je Arbeitnehmer
  • Führung Jahreslohnjournal
  • Lohnsteuerbescheinigungen pro Arbeitnehmer und elektronischer Übermittlung
  • Übermittlung Jahresentgelt-Meldung zur Sozialversicherung
  • Elektronische Übermittlung der Beitragsnachweise an die Krankenkassen
  • Führung von Jahreslohnkonten und des Jahreslohnjournals
  • Lohnsteuerbescheinigungen pro Arbeitnehmer
  • Übermittlung der Jahresentgelt-Meldungen zur Sozialversicherung
  • Datenübermittlung der Zahlungsanweisungen
  • Lohnsteuerbescheinigungen pro Arbeitnehmer
  • Übermittlung der Jahresentgelt-Meldungen zur Sozialversicherung
  • Datenübermittlung der Zahlungsanweisungen

Betriebswirtschaftliche Beratung

  • Erstellung mehrjähriger Ergebnis-, Finanz- und Liquiditätspläne
  • Erstellung von Rentabilitätsrechnungen zu Ihrer Immobilie
  • Beratung und Unterstützung bei Investitionsplanungen und -entscheidungen sowie Beratung bei Finanzierungsbedarf
  • Beratung zur Optimierung von Prozessen im Rechnungswesen

Beiträge zu Unternehmen und Steuern

Aktuelle Steuerinformationen März/April 2024

Aktuelle Steuerinformationen März/April 2024

Nachfolgend haben wir in dieser Ausgabe wieder Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammengestellt. Diese Mandanten-Information beruht auf dem Stand 01.01.2024   Themen dieser Ausgabe  Grunderwerbsteuerbefreiung bei Personengesellschaften...

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Aktuelle Steuerinformationen März/April 2024

Befreiung von der Abführung von Kapitalertragsteuer

Bei der Gewinnausschüttung einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft fällt eine Kapitalertragsteuer von 25 % an. Wenn die Muttergesellschaft eine Kapitalgesellschaft oder eine andere Körperschaft ist, dann müsste sie auf diese Dividende im Grunde nur eine Körperschaftsteuer von 0,75 % entrichten. Also kommt es durch die Besteuerung an der Quelle, die die Kapitalertragsteuer darstellt, insgesamt zu einer Überzahlung der Steuer. Die Erstattung kann unter Umständen eine ganze Zeit lang dauern. Es gibt mit einem Antrag für sogenannte Dauerüberzahler die Möglichkeit gemäß § 44a Abs. 5 EStG das Einbehalten der Kapitalertragsteuer durch die Tochtergesellschaft zu vermeiden.

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Aktuelle Steuerinformationen März/April 2024

Aktuelle Steuerinformationen Januar/Februar 2024

Nachfolgend haben wir in dieser Ausgabe wieder Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammengestellt. Diese Mandanten-Information beruht auf dem Stand 01.01.2024   Themen dieser Ausgabe  Umsatzsteuerliche Vereinnahmung eines Entgelts bei...

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Einige unserer Spezialgebiete

Erben, Schenken, Vermögen übertragen

Umfassende steuerliche Beratung zur Vermögensnachfolge und den Möglichkeiten der Steueroptimierung

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Holdingstrukturen, Holdinggesellschaften

Wir beraten wann Holdingstrukturen Sinn machen und begleiten bei der Etablierung und steuerlichen Betreuung

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Besteuerung von Immobilien

Umfassenden Steuerberatung zu steueroptimierten Investitionen in Immobilienvermögen

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Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf

Steuerberatung zum Kauf und Verkauf von Unternehmen mit Beratung zur Steueroptimierung

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Familiengesellschaften, Vermögensübertragungen

Steuerberatung zum Erhalt von Vermögen und steueroptimierten Vermögensübertragungen

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Digitale Buchführung und E-Commerce

Wir bieten digitale Buchführung und Steuerberatung für den E-Commerce

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Tax advisory for foreign investors

We offer tax advisory for inbound investments and foreign investors

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Unsere Steuerberater sind auf die Beratung von Unternehmen und insbesondere auch die Beratung von Kapitalgesellschaften mit Schwerpunkt GmbH-Steuerrecht spezialisiert. 

Haben Sie Fragen? Dann nehmen Sie zu unseren Steuerberatern an den Standorten München oder Würzburg Kontakt auf. 

Beratung gewünscht? Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an 089 – 92 32 99 60 oder schreiben Sie uns info@kess-partner.de

Fragen? Rufen Sie uns an: 089 – 92 32 99 60.