Familiengesellschaften, Vermögensübertragungen

Die Bündelung von Privatvermögen oder Betriebsvermögen in einer Familienpoolgesellschaft stellt ein effizientes und flexibles Instrument dar, das Familienvermögen dauerhaft für die Familie zu erhalten. Gerade bei umfangreicheren Vermögen sollte im Rahmen der Nachfolgegestaltung unbedingt die möglichen Gestaltungsvarianten geprüft werden. Ein sogenanntes poolen von Vermögen durch solche Gesellschaften schützt das Vermögen vor einer Zersplitterung und kann zudem in erheblichem Maße Erbschaftsteuer bzw. Einkommensteuer sparen.

Beim Familienpool werden Vermögenswerte vom Vermögensinhaber in eine Gesellschaft eingebracht. Anschließend werden Gesellschaftsanteile durch Schenkung oder gegebenenfalls durch Erbschaft auf andere Familienangehörige wie Ehegatten, Kinder bzw. Enkel übertragen. Besondere Regelungen im Gesellschaftsvertrag sichern die dauerhafte Einflussnahme des Schenkers auf das Vermögen und schützen dieses vor dem Zugriff vor Gläubigern, Geschiedenen, Pflichtteilsberechtigten und Schwiegerkindern. Die dauerhafte Bündelung des Vermögens in der Gesellschaft und der Schutz der Zerschlagung durch die Kinder werden ebenfalls durch restriktive Kündigungseinschränkungen und Abfindungsregelungen im Gesellschaftsvertrag verfolgt.

Wir beraten als Steuerberater an den Standorten München, Würzburg sowie überregional zur steuerlichen Optimierung der Vermögensnachfolge. Hierbei analysieren wir für unsere Mandanten auch, ob die Gründung einer Familiengesellschaft bezogen auf die individuelle Situation sinn voll ist.

Darüber hinaus betreuen wir unsere Mandanten umfassend im Bereich Erben, Schenken, Vermögen übertragen.

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Beiträge zur Erbschaft, Schenkung, Vermögensübertragung, Familiengesellschaften

Steuerfreie Schenkung von GmbH-Anteilen

Steuerfreie Schenkung von GmbH-Anteilen

Damit Kinder steueroptimal an einer GmbH beteiligt werden können, ist unter anderem zu beachten, dass der übertragende Gesellschafter einen Anteil von über 25% am Unternehmen hält. Ist dies nicht der Fall, bietet die Vereinbarung eines Pooling-Vertrages zwischen den Gesellschaftern der GmbH mit einhergehender Stimmrechtsbindung die Möglichkeit, in die Nutzung der steuerlichen Vorteile zu gelangen.

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Verkauf von Immobilien an die Kinder – Erbschaftsteuer und Einkommensteuer sparen

Verkauf von Immobilien an die Kinder – Erbschaftsteuer und Einkommensteuer sparen

Es kann Sinn machen Immobilien an die Kinder zu Lebzeiten zu verkaufen anstatt diese im Wege der Schenkung zu übertragen oder erst im Erbfall auf die Kinder übergehen zu lassen. Der Verkauf ist bei den Eltern steuerfrei, sofern die Immobilie schon länger als zehn Jahre im Eigentum ist oder es sich um das Eigenheim handelt. Durch den Verkauf kann Abschreibungspotenzial generiert werden, was sich steuermindernd auswirkt. Je nach individuellem Einzelfall, Alter der Kinder und Lebenssituation, können die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einem geringeren Einkommensteuersatz unterliegen. Durch den Verkauf wird grundsätzlich der mögliche Anfall von Schenkungssteuer oder späterer Erbschaftsteuer vermieden. In Abhängigkeit des Gesamtvermögens kann hierdurch erheblich Steuer gemindert werden. Durch Vereinbarungen bzgl. der Kaufpreiszahlung können individuelle Liquiditätssituationen und Bedürfnisse gesteuert werden. Im Folgenden werden nur überblicksartig grundsätzliche mögliche steuerliche Vorteile dargestellt. Es muss jedoch immer die individuelle Lebenssituation unter Berücksichtigung des vorhandenen Vermögens geprüft werden, um zu prüfen, was im Einzelfall anzuraten ist.

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Verkauf von Immobilien an die Kinder – Erbschaftsteuer und Einkommensteuer sparen

Verkauf von Immobilien an die Kinder – Erbschaftsteuer und Einkommensteuer sparen

Es kann Sinn machen Immobilien an die Kinder zu Lebzeiten zu verkaufen anstatt diese im Wege der Schenkung zu übertragen oder erst im Erbfall auf die Kinder übergehen zu lassen. Der Verkauf ist bei den Eltern steuerfrei, sofern die Immobilie schon länger als zehn Jahre im Eigentum ist oder es sich um das Eigenheim handelt. Durch den Verkauf kann Abschreibungspotenzial generiert werden, was sich steuermindernd auswirkt. Je nach individuellem Einzelfall, Alter der Kinder und Lebenssituation, können die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einem geringeren Einkommensteuersatz unterliegen. Durch den Verkauf wird grundsätzlich der mögliche Anfall von Schenkungssteuer oder späterer Erbschaftsteuer vermieden. In Abhängigkeit des Gesamtvermögens kann hierdurch erheblich Steuer gemindert werden. Durch Vereinbarungen bzgl. der Kaufpreiszahlung können individuelle Liquiditätssituationen und Bedürfnisse gesteuert werden. Im Folgenden werden nur überblicksartig grundsätzliche mögliche steuerliche Vorteile dargestellt. Es muss jedoch immer die individuelle Lebenssituation unter Berücksichtigung des vorhandenen Vermögens geprüft werden, um zu prüfen, was im Einzelfall anzuraten ist.

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Einige unserer Spezialgebiete

Erben, Schenken, Vermögen übertragen

Umfassende steuerliche Beratung zur Vermögensnachfolge und den Möglichkeiten der Steueroptimierung

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Holdingstrukturen, Holdinggesellschaften

Wir beraten wann Holdingstrukturen Sinn machen und begleiten bei der Etablierung und steuerlichen Betreuung

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Besteuerung von Immobilien

Umfassenden Steuerberatung zu steueroptimierten Investitionen in Immobilienvermögen

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Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf

Steuerberatung zum Kauf und Verkauf von Unternehmen mit Beratung zur Steueroptimierung

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Familiengesellschaften, Vermögensübertragungen

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