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Steuerberatung für Start-ups und Existenzgründer

Von uns als Steuerberater bekommen Sie tatkräftige Unterstützung bei der Planung und Umsetzung Ihres Projektes sowie der Gründung Ihres Unternehmens. Von der Entwicklung des Business Plans, über die Auswahl der passenden Rechtsform des Unternehmens, der Implementierung digitaler Geschäftsprozesse bis hin zu einem möglichen Exit profitieren Sie von unserem Know-how und unserer jahrzehntelangen Erfahrung als Steuerberater.

Damit die Weichen für Ihren Erfolg von Anfang an richtig gestellt sind, ist es wichtig alle relevanten steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte zu berücksichtigen. Wir begleiten Sie als Steuerberater auf diesem Weg und darüber hinaus langfristig.

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an 089 – 92 32 99 60 oder schreiben Sie uns info@kess-partner.de

Leistungen für Start-ups und Existenzgründer

Start-up Beratung und Rechtsformwahl

  • Beratung zur Wahl der optimalen Rechtsform für Ihr Start-upEinbezug Ihrer individuellen Situation
  • Support bei der Entwicklung Ihres Businessplans bzw. Tragfähigkeitsanalyse
  • Gemeinsame strategisches Ausrichtung Ihres Start-Ups
  • Unterstützung beim Aufbau digitaler Finanzbuchhaltungsprozesse
  • Beratung bei Finanzierungsbedarf und Begleitung von Bankgesprächen
  • Beratung in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen
  • Beratung zum Aufbau Ihrer Buchhaltungsstruktur (z.B. Rechnungsstellung)
  • Steuerliche Registrierung Ihres Start-ups beim Finanzamt
  • Erstellung von fachkundigen Stellungnahmen

Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen

  • Bilanz & GuV sowie Anhang
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Körperschaftsteuererklärung (GmbH & AG)
  • Gewerbesteuererklärung
  • Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen (Personengesellschaften)
  • Umsatzsteuerjahreserklärung
  • Offenlegung/Hinterlegung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger

Steuerberatung und Steuergestaltung

Steuerberatung verstehen wir nicht als ein Instrument der Vergangenheitsbewältigung und Beratung von einzelnen Vorhaben. Für uns ist Steuerberatung unmittelbar verknüpft mit einer umfassenden, proaktiven und auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Beratung bezüglich Erfolg, Vermögen und Finanzen. Unser Ziel ist, dass Sie als unser Mandant nur so viel Steuern zahlen, wie absolut notwendig. Daher erarbeiten wir für Sie maßgeschneiderte Lösungen.

Eine Auswahl unserer Leistungen:

  • Renditeplanung
  • Projektfinanzierung
  • Steuerrechtliche Konzeption von Objektgesellschaften
  • Vorbereitung und Begleitung von Kauf- und Verkaufsprozessen
  • Prüfung von Kauf- und Verkaufsverträgen sowie Immobiliengutachten
  • Steuerliche Optimierung der Struktur und Entwicklung von Immobilienbeständen
  • Gewerblicher Grundstückshandel

Finanzbuchführung, Digitale Buchführung

  • Einrichtung der Buchhaltung
  • monatliche bzw. quartalsweise Führung der Finanzbuchhaltung
  • laufende Führung der Anlagenbuchhaltung inkl. unterjähriger Buchung der Abschreibungen
  • Erstellung von Summen- und Saldenliste sowie betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • Auswertung offener Kunden- und Lieferantenrechnungen (OPOS-Listen)
  • Prüfung formaler Richtigkeit von Rechnungen
  • Erstellung und Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen

Selbstverständlich führen wir den Beleg- und Informationsaustausch auf Wunsch völlig digital aus und nutzen sämtliche Schnittstellen zu Ihren Vorsystemen. Für mehr Informationen zur digitalen Buchführung …

Lohnbuchhaltung

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen als PDF-Dateien
  • Elektronische Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Elektronische Übermittlung der Beitragsnachweise an die Krankenkassen
  • Führung von Jahreslohnkonten je Arbeitnehmer
  • Führung Jahreslohnjournal
  • Lohnsteuerbescheinigungen pro Arbeitnehmer und elektronischer Übermittlung
  • Übermittlung Jahresentgelt-Meldung zur Sozialversicherung
  • Elektronische Übermittlung der Beitragsnachweise an die Krankenkassen
  • Führung von Jahreslohnkonten und des Jahreslohnjournals
  • Lohnsteuerbescheinigungen pro Arbeitnehmer
  • Übermittlung der Jahresentgelt-Meldungen zur Sozialversicherung
  • Datenübermittlung der Zahlungsanweisungen
  • Lohnsteuerbescheinigungen pro Arbeitnehmer
  • Übermittlung der Jahresentgelt-Meldungen zur Sozialversicherung
  • Datenübermittlung der Zahlungsanweisungen

Betriebswirtschaftliche Beratung

Wir begleiten Sie bei unternehmerischen Schlüsselentscheidungen wie Investitionen, Unternehmenskäufen, -verkäufen, Expansion und Internationalisierung sowie Umstrukturierungen mit unserer fachlichen Expertise und jahrelangen Erfahrung.

Eine Auswahl unserer Leistungen:

  • Erstellung mehrjähriger Ergebnis-, Finanz- und Liquiditätspläne
  • Erstellung von Rentabilitätsrechnungen
  • Beratung und Unterstützung bei Investitionsplanungen und -entscheidungen sowie Beratung bei Finanzierungsbedarf
  • Bewertung von Unternehmen und/ oder Unternehmensteilen für Kauf- und Verkaufsentscheidungen
  • Beratung zur Optimierung von Prozessen im Rechnungswesen (link)
  • Beratung bei  Unternehmenskäufen, Unternehmensverkäufen und Umstrukturierungen von Unternehmen
  • Beratung bei Themen der Unternehmensnachfolge

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an 089 – 92 32 99 60 oder schreiben Sie uns info@kess-partner.de

Beiträge zu Gründung, Steuern und Unternehmen

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Aktuelle Steuerinformationen März/April 2024

Nachfolgend haben wir in dieser Ausgabe wieder Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammengestellt. Diese Mandanten-Information beruht auf dem Stand 01.01.2024   Themen dieser Ausgabe  Grunderwerbsteuerbefreiung bei Personengesellschaften...

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Aktuelle Steuerinformationen März/April 2024

Befreiung von der Abführung von Kapitalertragsteuer

Bei der Gewinnausschüttung einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft fällt eine Kapitalertragsteuer von 25 % an. Wenn die Muttergesellschaft eine Kapitalgesellschaft oder eine andere Körperschaft ist, dann müsste sie auf diese Dividende im Grunde nur eine Körperschaftsteuer von 0,75 % entrichten. Also kommt es durch die Besteuerung an der Quelle, die die Kapitalertragsteuer darstellt, insgesamt zu einer Überzahlung der Steuer. Die Erstattung kann unter Umständen eine ganze Zeit lang dauern. Es gibt mit einem Antrag für sogenannte Dauerüberzahler die Möglichkeit gemäß § 44a Abs. 5 EStG das Einbehalten der Kapitalertragsteuer durch die Tochtergesellschaft zu vermeiden.

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Aktuelle Steuerinformationen März/April 2024

Aktuelle Steuerinformationen Januar/Februar 2024

Nachfolgend haben wir in dieser Ausgabe wieder Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammengestellt. Diese Mandanten-Information beruht auf dem Stand 01.01.2024   Themen dieser Ausgabe  Umsatzsteuerliche Vereinnahmung eines Entgelts bei...

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