Besteuerung von Immobilien 
Optimierung für Unternehmer und Privatpersonen

Steuerberatung für Immobilieninvestitionen

Risiken minimieren, Steuervorteile sichern

Wir verfügen über besondere Expertise in der Steuerberatung von Immobilieninvestitionen und betreuen dabei sowohl Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, als auch Unternehmer mit unserer langjährigen Erfahrung. Die Themen bei der steuerlichen Beratung von Immobilien reichen dabei von der Frage der Gewerbesteuerpflicht, dem Anfall von Grunderwerbsteuer, der Nutzung steuerlicher Vorteile, wie Sonderabschreibungen, Denkmalschutzabschreibung, der Möglichkeit der steuerfreien Veräußerung bis hin zur Beratung der optimalen Rechtsform für die Immobilieninvestition.

Egal ob Sie nur in ein Objekt oder in mehrere hundert Objekte investieren möchten. Um die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Besitz von Immobilien zu minimieren, beraten und begleiten wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung. Durch innovative Finanzbuchhaltung erhalten Sie stets aussagekräftige Auswertungen auf deren Basis Sie fundierte betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen können. Neben der laufend anfallenden steuerlichen Beratung, sorgen wir durch unsere Expertise in der Gestaltungsberatung für steueroptimierte Erwerbsvorgänge von Immobilienobjekten.

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an 089 – 92 32 99 60 oder schreiben Sie uns info@kess-partner.de

Unsere Steuerberater beraten selbstverständlich auch Unternehmen der Bauwirtschaft und Immobilienprojektgesellschaften.

Aktuelle Beiträge zu Steuern und Immobilien

Steuerliche Vorteile der Immobilien GmbH & Co. KG

Steuerliche Vorteile der Immobilien GmbH & Co. KG

Steuerliche Vorteile der Immobilien GmbH & Co. KG
Wir gehen im Folgenden darauf ein, wann die Rechtsform der GmbH & Co. KG bei Immobilienvermögen Sinn machen kann und erläutern die zwei wichtigsten Gründe, die für das Halten von Immobilien in der GmbH & Co. KG sprechen können.

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Verkauf von Immobilien an die Kinder – Erbschaftsteuer und Einkommensteuer sparen

Verkauf von Immobilien an die Kinder – Erbschaftsteuer und Einkommensteuer sparen

Es kann Sinn machen Immobilien an die Kinder zu Lebzeiten zu verkaufen anstatt diese im Wege der Schenkung zu übertragen oder erst im Erbfall auf die Kinder übergehen zu lassen. Der Verkauf ist bei den Eltern steuerfrei, sofern die Immobilie schon länger als zehn Jahre im Eigentum ist oder es sich um das Eigenheim handelt. Durch den Verkauf kann Abschreibungspotenzial generiert werden, was sich steuermindernd auswirkt. Je nach individuellem Einzelfall, Alter der Kinder und Lebenssituation, können die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einem geringeren Einkommensteuersatz unterliegen. Durch den Verkauf wird grundsätzlich der mögliche Anfall von Schenkungssteuer oder späterer Erbschaftsteuer vermieden. In Abhängigkeit des Gesamtvermögens kann hierdurch erheblich Steuer gemindert werden. Durch Vereinbarungen bzgl. der Kaufpreiszahlung können individuelle Liquiditätssituationen und Bedürfnisse gesteuert werden. Im Folgenden werden nur überblicksartig grundsätzliche mögliche steuerliche Vorteile dargestellt. Es muss jedoch immer die individuelle Lebenssituation unter Berücksichtigung des vorhandenen Vermögens geprüft werden, um zu prüfen, was im Einzelfall anzuraten ist.

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Share Deal mit Immobilien – Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz

Share Deal mit Immobilien – Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz

Bisher galt der Share-Deal als eine Möglichkeit, um Immobilien weitestgehend ohne Grunderwerbsteuer zu kaufen. Zum 01.07.2021 hat der Gesetzgeber das Grunderwerbsteuergesetz in dieser Hinsicht deutlich eingeschränkt. Zuvor konnte man bis zu 94,9 % einer Beteiligung an einer Personengesellschaft mit Immobilienbesitz steuerfrei erwerben und zahlte nach einer Frist von fünf Jahren für den Kauf der restlichen 5,1 % nur eine entsprechend geringe Steuer. Und bei einer Kapitalgesellschaft konnte man 94,9 % der Anteile steuerfrei kaufen, während gleichzeitig eine weitere Person die restlichen 5,1 % steuerfrei erwarb. Der Gesetzgeber hat nun die Grenzen geändert und die Behaltensfristen von fünf auf zehn Jahre erhöht.

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Einige unserer Spezialgebiete

Erben, Schenken, Vermögen übertragen

Umfassende steuerliche Beratung zur Vermögensnachfolge und den Möglichkeiten der Steueroptimierung

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Holdingstrukturen, Holdinggesellschaften

Wir beraten wann Holdingstrukturen Sinn machen und begleiten bei der Etablierung und steuerlichen Betreuung

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Besteuerung von Immobilien

Umfassenden Steuerberatung zu steueroptimierten Investitionen in Immobilienvermögen

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Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf

Steuerberatung zum Kauf und Verkauf von Unternehmen mit Beratung zur Steueroptimierung

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Familiengesellschaften, Vermögensübertragungen

Steuerberatung zum Erhalt von Vermögen und steueroptimierten Vermögensübertragungen

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Digitale Buchführung und E-Commerce

Wir bieten digitale Buchführung und Steuerberatung für den E-Commerce

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Tax advisory for foreign investors

We offer tax advisory for inbound investments and foreign investors

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Unsere Steuerberater analysieren für Sie gerne die Vorteilhaftiglkeit von Immobilieninvestitionen, erarbeiten die steueroptimale Erwerbsstruktur und beraten Sie auch nach dem Erwerb zu allen steuerlichen Themen im Zusammenhang mit Immobilien.  

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