Steuerliche Vorteile der Immobilien GmbH & Co. KG

Wir gehen im Folgenden darauf ein, wann die Rechtsform der GmbH & Co. KG bei Immobilienvermögen Sinn machen kann und erläutern die zwei wichtigsten Gründe, die für das Halten von Immobilien in der GmbH & Co. KG sprechen können.

Unsere Kanzlei hat sich unter anderem auf die Steuerberatung im Zusammenhang mit Immobilien und Immobilieninvestitionen spezialisiert. Durch die hohe Nachfrage nach steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Immobilien, haben wir uns entschlossen Beiträge zum Thema Immobilien zu schreiben. Unser Beitrag gibt jedoch nur stark vereinfacht und ohne Gewähr der Vollständigkeit einen Überblick zum Thema der steuerlichen Vorteilhaftigkeit von Immobilien GmbH & Co. KGs.

Möglichkeit der Vermeidung von Gewerbesteuer

Die GmbH & Co. KG ist grundsätzlich ebenso wie die GmbH, also Kapitalgesellschaften, gewerbesteuerpflichtig. Nach Ablauf von zehn Jahren ist zudem keine steuerfreie Veräußerung des Grundbesitzes möglich. Sofern die GmbH & Co. KG jedoch nur eigenen Grundbesitz verwaltet und daneben maximal noch Kapitalvermögen hält, kann die erweiterte Grundstückskürzung in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet, dass im Ergebnis eine nahezu vollständige Befreiung von der Gewerbesteuer erfolgt. Hierzu ist ein Antrag notwendig.

Möglicher steuerfreier Verkauf der Immobilien nach 10 Jahren

Die GmbH & Co. KG ist eine Form der Personengesellschaft, die in der klassischen Form gewerblich geprägt ist. Wenn nur die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin als Geschäftsführung fungiert. Klassischerweise Durch diese gewerbliche Prägung besteht für die GmbH & Co. KG zunächst keine Möglichkeit das Immobilienvermögen nach Ablauf der 10-Jahresfrist steuerfrei veräußern zu können.

Die 10-Jahres-First ist nach aktueller Gesetzeslage der allgemeine Maßstab der Finanzverwaltung,  um zu beurteilen, ob ein sogenanntes Spekulationsgeschäft vorliegt und daher eine Steuer auf den Spekulationsgewinn zu erheben ist. Steuerrechtlich wird der Spekulationsgewinn als sonstige Einkunft aus einem privaten Veräußerungsgeschäft definiert. Durch diese Regelung soll die Bereicherung durch häufige bzw. regelmäßige Immobilienkäufe und Immobilienverkäufe auf privater Ebene verhindert werden. Nach Ablauf der 10-Jahresfrist ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei.

Entprägt man die GmbH & Co. KG durch gesellschaftsrechtliche Kniffe, so besteht die Möglichkeit, dass auch für Verkäufe dieser Gesellschaft die 10-Jahresfrist Anwendung findet. Voraussetzung ist jedoch weiterhin unbedingt, dass die die Gesellschaft außer dem Halten und Verwalten der Immobilien keine sonstigen gewerblichen Tätigkeiten ausführt. Die gewerbliche Entprägung gelingt dadurch, dass neben der GmbH auch ein beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditist) zur Geschäftsführung befugt wird.

Ist im Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG der Kommanditist und nicht der Komplementär zur Geschäftsführung befugt, so kann keine gewerbliche Prägung vorliegen. Dieses Wahlrecht, den Gesellschaftsvertrag individuell zu gestalten und nicht die grundsätzlichen Regelungen des HGB anzuwenden steht der Gesellschaft auch noch nach der Gründung zur Verfügung.

Über einen gesellschaftlichen Kniff kann die gewerbliche Prägung also vermieten werden und Grundbesitz nach Ablauf von zehn Jahren steuerfrei veräußert werden.  

Sollten Sie zu Fragen zu dem Thema Immobiien und Immobilieninvestitionen und der steuerlichen Optimierung haben oder die laufende steuerliche Betreuung durch unsere Steuerkanzlei wüsnchen, kontaktieren Sie unser Team per E-Mail oder mit einem persönlichen Anruf.

Wir sind Steuerberater an den Standorten Münchn und Würzburg. Unsere Steuerberater haben sich besonders auf die steuerliche Beratung von Immobilieninvestitionen, Beratung zum Vermögensaufbau und Vermögenserhalt von Privatpersonen und Unternehmen spezialisiert. Unsere Mandanten schätzen Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Steuerliche Gestaltungsberatung bei Immobilieninvestitionen
  2. Steuerliche Optimierung und langfristiger Vermögensaufbau durch den Einsatz von Holdingstrukturen, GmbH & Co. KGs, Immobilien-GmbH und sog. Familienpoogesellschaften
  3. Steueroptimierter Verkauf von Immobilien
  4. Langfristige Betreuung unserer Mandanten (Erstellung von Jahresabschlüssen, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen)
  5. Beratung zur Vermeidungsstrategie beim gewerblichen Grundstückshandel

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