Mit einer Holdinggesellschaft können Sie eine Immobilien-GmbH und eine gewerbliche GmbH kombinieren und dabei Steuervorteile nutzen. Wir zeigen Ihnen mit einem Beispiel, wie die erweiterte Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer und die Besteuerung der Holdinggesellschaft dazu beitragen
![Steuern sparen durch Einsatz einer Immobilien GmbH und Holdinggesellschaft](https://www.kess-partner.de/wp-content/uploads/2021/04/iStock-589544736-1-1080x675.jpg)