Es gibt verschiedene Möglichkeiten Immobilien an Kinder schon zu Lebzeiten zu übertragen. Eine Variante ist z.B. die Übertragung der Immobilie unter Zurückbehaltung des Nießbrauchs an der Immobilien. Es kann aber in vielen Fällen sinnvoller sein, statt der Schenkung einen Verkauf der Immobilie an die eigenen Kinder vorzusehen. Der Kaufpreis wird dabei natürlich an aktuellen Verkehrswerten bemessen und wird schließlich als Darlehen gestaltet. Die Kinder haben in der Höhe des Kaufpreises zu Verkehrswerten Anschaffungskosten und können Abschreibungen auf Basis dieser Anschaffungskosten vornehmen, welche die Mieteinnahmen mindern. Sofern sich die Kinder noch in der Ausbildung oder im Studium befinden, reduziert der Grundfreibetrag die mit der Immobilie erzielten Einkünfte und der verbleibende Betrag wird mit einem niedrigen Steuersatz besteuert. Damit entstehen bei den Kindern deutlich weniger Steuern als bei den Eltern. Diese Variante der Vermögensübertragung ist im Einzelfall zu prüfen, kann jedoch sinnvoller sein, als eine Schenkung an die Kinder.

 

Empfehlung zur frühzeitigen Planung von Vermögensübertragungen zur Steueroptimierung

Die voraussschauende Planung von Vermögensübertraungen birgt ein erhebliches Potenzial über alle Beteiligunten die STeuerbelastungen bei der Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer zu reduzieren. DAbei sind neben den steuerlichen Aspekten auch sämtliche Interessen der Beteiligten in die Gestaltung mit einzubeziehen. Letztendlich muss auch die Versorgung im hohen Alter zu jeder Zeit gesichert sein.

Als eine auf die steuerliche Gestaltungsberatung ausgerichtete Steuerberatungskanzlei empfehlen wir unseren Mandanten die häufig komplexe Materie der Vermögensübertragungen rechtzeitig anzugehen und beraten unsere Mandanten zu sämtlichen Themen im Bereich Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer. Wir stehen unseren Mandanten bei der Umsetzung gerne als Partner zur Seite.  Wenn wir auch Sie dabei unterstützen können, neben Sie gerne zu unserem Team in Würzburg oder München Kontakt auf.

 

Sollten Sie zu Themen der Vermögensübertragungen, Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer oder weiteren Themen Fragen haben, kontaktieren Sie unser Team per E-Mail oder mit einem persönlichen Anruf.

Wir sind Steuerberater an den Standorten München und Würzburg. Unsere Steuerberater haben sich besonders auf die steuerliche Gestaltungsberatung spezialisiert. Unsere Mandanten schätzen Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Steuerliche Optimierung von Vermögensübertragungen zu Lebzeiten (Übertragung von Immobilien, Übetragung von Unternehmen etc.)
  2. Erstellung von Schenkungssteuererklärungen und Erbschaftsteuererklärungen
  3. Testamentsvollstreckungen
  4. Familiengesellschaften, Poolinggesellschaften
  5. Beratung und steuerliche Betreuung von Immobiliengesellschaften und Holdingkonstruktionen

Beratung gewünscht? Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an 089 – 92 32 99 60 oder schreiben Sie uns info@kess-partner.de

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