Steuerfreie Schenkung von GmbH-Anteilen

Steuerfreie Schenkung von GmbH-Anteilen

Damit Kinder steueroptimal an einer GmbH beteiligt werden können, ist unter anderem zu beachten, dass der übertragende Gesellschafter einen Anteil von über 25% am Unternehmen hält. Ist dies nicht der Fall, bietet die Vereinbarung eines Pooling-Vertrages zwischen den Gesellschaftern der GmbH mit einhergehender Stimmrechtsbindung die Möglichkeit, in die Nutzung der steuerlichen Vorteile zu gelangen.

Steueroptimierung durch Vorbehaltsnießbrauch

Steueroptimierung durch Vorbehaltsnießbrauch

Bei Schenkungen und Erbschaften ist die Übertragung unter Zurückbehaltung des Nießbrauchs eine sehr gängige Möglichkeit der Steuergestaltung. Durch die Übertragung unter Zurückbehaltung des Nießbrauchs kann die Schenkungssteuer bzw. vielmehr der schenkungssteuerlich relevante Wert deutlich reduziert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Übertragung von Vermögensgegenständen unter Vorbehaltsnießbrauch nicht nur Auswirkungen auf die Schenkungssteuer bzw. Erbschaftsteuer hat, sondern auch auf die Einkommensteuer. Die Übertagung unter Vorbehaltsnießbrauch ist vor allem bei der Übertragung von Immobilien von Eltern auf ihre Kinder steuerlich von Vorteil.

Der Vorbehaltsnießbrauch bei der Schenkungssteuer

Der Vorbehaltsnießbrauch bei der Schenkungssteuer

Bei Schenkungen und Erbschaften ist die Übertragung unter Zurückbehaltung des Nießbrauchs eine bedeutende Möglichkeit der Steuergestaltung, da hierdurch die Schenkungssteuer reduziert werden kann. Die Übertragung eines Wirtschaftsgutes unter Vorbehaltsnießbrauch hat nicht nur Auswirkungen auf die Schenkungssteuer bzw. Erbschaftsteuer, sondern auch auf die Einkommensteuer. Die Übertagung unter Vorbehaltsnießbrauch ist insbesondere bei der Übertragung von Immobilien von Eltern auf ihre Kinder von steuerlichem Vorteil.

Schenkungssteuer, Schenkungssteuererklärung

GmbH-Anteile steuerfrei vererben oder verschenken

Um die eigenen Kinder steueroptimal an einer GmbH-Gesellschaft beteiligen zu können, ist unter anderem zu beachten, dass der übertragende GmbH-Gesellschafter mehr als 25 % der Anteile an der Firma hält. Dies ist vor allem gerade b einer gemeinsamen Familien-Holding zu berücksichtigen, an der mindestens vier Gesellschafter womöglich zu gleichen Anteilen beteiligt sind. Hier gibt es die Lösung durch Vereinbarung eines Pooling-Vertrages und einer damit einhergehenden Stimmrechtsbindung die Übertragungen steuerlich optimieren zu können.

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