Um die eigenen Kinder steueroptimal an einer GmbH-Gesellschaft beteiligen zu können, ist unter anderem zu beachten, dass der übertragende GmbH-Gesellschafter mehr als 25 % der Anteile an der Firma hält. Dies ist vor allem gerade b einer gemeinsamen Familien-Holding zu berücksichtigen, an der mindestens vier Gesellschafter womöglich zu gleichen Anteilen beteiligt sind. Hier gibt es die Lösung durch Vereinbarung eines Pooling-Vertrages und einer damit einhergehenden Stimmrechtsbindung die Übertragungen steuerlich optimieren zu können.
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