Vermeidung von Steuerbelastungen durch Bildung von § 6b-Rücklagen

Vermeidung von Steuerbelastungen durch Bildung von § 6b-Rücklagen

Die Möglichkeiten Steuerbelastungen nach einer Realisierung von Veräußerungsgewinnen zu vermeiden sind sehr begrenzt. Es gibt jedoch Gestaltungspotenzial, welches zur Steueroptimierung genutzt werden kann. Die Vermeidung der Versteuerung ist jedoch an enge Voraussetzungen und Grenzen geknüpft, die es genau zu kennen gilt. Im Folgenden werden ausgewählte Aspekte der Bildung von 6b-Rücklagen dargestellt.

GmbH-Anteile steuerfrei vererben oder verschenken

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Um die eigenen Kinder steueroptimal an einer GmbH-Gesellschaft beteiligen zu können, ist unter anderem zu beachten, dass der übertragende GmbH-Gesellschafter mehr als 25 % der Anteile an der Firma hält. Dies ist vor allem gerade b einer gemeinsamen Familien-Holding zu berücksichtigen, an der mindestens vier Gesellschafter womöglich zu gleichen Anteilen beteiligt sind. Hier gibt es die Lösung durch Vereinbarung eines Pooling-Vertrages und einer damit einhergehenden Stimmrechtsbindung die Übertragungen steuerlich optimieren zu können.

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