Die vermögensverwaltende GmbH

Die vermögensverwaltende GmbH

Die vermögensverwaltende GmbH kann Vorteile bei der Besteuerung von Gewinnen aus dem Handel mit Aktien, ETFs oder anderen Fonds sowie mit Immobilien bringen. Eine vermögensverwaltende GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die statt eines operativen Geschäfts, die Erzielung von Gewinnen aus Kapitalvermögen als Geschäftszweck hat. Sofern die GmbH steuerlich als tatsächlich vermögensverwaltend eingestuft wird, zahlt diese, wie jede GmbH auch ca. 30 % Steuern. Es bleiben also 70 % des Gewinns, um in neue Anlagen zu reinvestieren. Verbleibt also das Geld in der GmbH ergibt sich ein relativ hohes Reinvestitionspotenzial, was die Gründung einer solchen vermögensverwaltenden GmbH sehr attraktiv machen kann. Es kommt jedoch auf die Anlageziele eines Investors und seine kurz-, mittel- und langfristige Planung an, ob Kapitalanlagen in der GmbH oder besser im Privatvermögen gehalten werden sollten.

Share Deal mit Immobilien – Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz

Share Deal mit Immobilien – Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz

Bisher galt der Share-Deal als eine Möglichkeit, um Immobilien weitestgehend ohne Grunderwerbsteuer zu kaufen. Zum 01.07.2021 hat der Gesetzgeber das Grunderwerbsteuergesetz in dieser Hinsicht deutlich eingeschränkt. Zuvor konnte man bis zu 94,9 % einer Beteiligung an einer Personengesellschaft mit Immobilienbesitz steuerfrei erwerben und zahlte nach einer Frist von fünf Jahren für den Kauf der restlichen 5,1 % nur eine entsprechend geringe Steuer. Und bei einer Kapitalgesellschaft konnte man 94,9 % der Anteile steuerfrei kaufen, während gleichzeitig eine weitere Person die restlichen 5,1 % steuerfrei erwarb. Der Gesetzgeber hat nun die Grenzen geändert und die Behaltensfristen von fünf auf zehn Jahre erhöht.

Share Deal mit Immobilien – Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz

Gründung einer Holding – steuerliche Vorteile

Bei einer Holding handelt es sich nicht um eine Rechtsform, sondern um eine Organisationsstruktur mehrerer Unternehmen. Die Anteile an der Holdinggesellschaft hält in der Regel eine natürliche Person. Eine Holdinggesellschaft selber (meist in der Rechtsform der GmbH) unterhält also kein eigenes operatives Geschäft. Bei der Holding in der Form der GmbH steht vor allem das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im Vordergrund.

Share Deal mit Immobilien – Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz

Share Deal mit Immobilien – Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz

Bisher galt der Share-Deal als eine Möglichkeit, um Immobilien weitestgehend ohne Grunderwerbsteuer zu kaufen. Zum 01.07.2021 hat der Gesetzgeber das Grunderwerbsteuergesetz in dieser Hinsicht deutlich eingeschränkt. Zuvor konnte man bis zu 94,9 % einer Beteiligung an einer Personengesellschaft mit Immobilienbesitz steuerfrei erwerben und zahlte nach einer Frist von fünf Jahren für den Kauf der restlichen 5,1 % nur eine entsprechend geringe Steuer. Und bei einer Kapitalgesellschaft konnte man 94,9 % der Anteile steuerfrei kaufen, während gleichzeitig eine weitere Person die restlichen 5,1 % steuerfrei erwarb. Der Gesetzgeber hat nun die Grenzen geändert und die Behaltensfristen von fünf auf zehn Jahre erhöht.

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