Die Kombination der Besteuerung nach dem KSTG mit der Besteuerung einer Mitunternehmerschaft kann einige ertragsteuerliche Vorteile mit sich bringen, weshalb sich ein Blick auf die Grundzüge dieser Gestaltung lohnt. In der Praxis ist die GmbH & atypisch Still jedoch noch eher selten anzutreffen.
![Die GmbH & atypisch Still als Gestaltungsinstrument zur Steueroptimierung](https://www.kess-partner.de/wp-content/uploads/2021/04/architecture-839362_1920-1080x675.jpg)