Bei Schenkungen und Erbschaften ist die Übertragung unter Zurückbehaltung des Nießbrauchs eine bedeutende Möglichkeit der Steuergestaltung, da hierdurch die Schenkungssteuer reduziert werden kann. Die Übertragung eines Wirtschaftsgutes unter Vorbehaltsnießbrauch hat nicht nur Auswirkungen auf die Schenkungssteuer bzw. Erbschaftsteuer, sondern auch auf die Einkommensteuer. Die Übertagung unter Vorbehaltsnießbrauch ist insbesondere bei der Übertragung von Immobilien von Eltern auf ihre Kinder von steuerlichem Vorteil.


